logo_mobility

"VOR - Schnupperticket" kann beim Stadtamt ausgeliehen werden

Schnupperticket für Bus und Bahn

das neue Bürgerservice der Stadtgemeine Groß-Siegharts


Nutzungsbedingungen ÖV-Schnupperticket

Das ÖV-Schnupperticket ist eine Verkehrsverbund-Jahresstreckenkarte, die von den Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern am Stadtamt tageweise entliehen werden kann.

Ausleihbedingungen

1.      Fahrkartengeltung

Mit dem ÖV-Schnupperticket können die in Groß-Siegharts gemeldeten Bürgerinnen und Bürger Bus und Bahn in NIEDERÖSTERREICH, BURGENLAND und WIEN, einschließlich aller Öffentlichen Verkehrsmittel in der Kernzone Wien (U-Bahn, Straßenbahn, …), kostenlos nutzen.

Das ÖV-Schnupperticket gilt immer nur für EINE Person. Es können keine Familienermäßigungen in Anspruch genommen werden. Kinder müssen ein eigenes Schnupperticket entlehnen. Für jeden Tag stehen zwei übertragbare Jahreskarten als ÖV-Schnupperticket zur Verfügung.

2.       Wer ist ausleihberechtigt?

Die Fahrkarten können von allen in Groß-Siegharts gemeldeten Personen für bis zu zwei aufeinander folgende Tage zu nachstehenden Bedingungen ausgeliehen werden.

3.       Der Ausleihvorgang

Die Fahrkarten (max. 2 Stück) können telefonisch unter Tel.: 02847/2371 am Stadtamt reserviert werden. Die Reservierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt („first come, first serve“-Prinzip).

Die Fahrkarten werden am Stadtamt im vereinbarten Zeitraum abgeholt und zurückgebracht. 

3.1     Abholung

Die Abholung der Streckenkarten hat zwischen 07.30 Uhr und 09.00 Uhr des Nutzungstages zu erfolgen. Wenn die Karten nicht in diesem Zeitraum abgeholt werden, diese ab 09.00 Uhr wieder für andere NutzerInnen frei gegeben. 

3.2     Rückgabe

Die Rückgabe der Karten hat jeweils am selben Tag unmittelbar nach der Fahrt (durch Einwurf in den Briefkasten der Stadtgemeinde Groß-Siegharts) bzw. am Folgetag der Entlehnung bis spätestens 07.00 Uhr zu erfolgen.

Parteienverkehrszeiten Stadtamt Groß-Siegharts:

Montag bis Freitag: 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
 Mittwoch zusätzlich: 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
 

Die Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten kann auch mittels Einwurf der Fahrkarten in einem mit Namen versehenen Kuvert in den Briefkasten der Stadtgemeinde Groß-Siegharts (links neben dem Tor) erfolgen.

Bei der Entlehnung werden die Fahrkarten-Übergabe und die Kenntnisnahme der Nutzungsbedingungen (Kosten bei Verlust!) mit der Unterschrift bestätigt.

4.       Was ist wenn?

Bei Fahrkartenverlust sind die Entlehnenden für den Ersatz des verbliebenen Fahrkartenwerts verantwortlich. Der Mindestersatz beträgt € 100,--/Karte.

Werden die Fahrkarten nicht zeitgerecht zurückgegeben (d.h. sie stehen dann möglicherweise für die nächstfolgende Reservierung nicht zur Verfügung), wird den säumigen Fahrkarten-NutzerInnen die Kosten der Streckenkarte Groß-Siegharts – Wien und retour verrechnet, damit der/die Nachnutzer die vorreservierte Fahrt kostenfrei konsumieren kann/können. 

Bei einer etwaigen Verhinderung trotz Reservierung wird um ehestmögliche Freigabe per telefonischer Verständigung ersucht (Tel. 02847/2371). 

Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer unentschuldigten Nicht-Abholung eine Sperre für weitere Buchungen ausgesprochen werden kann. 

5.       Haftung

Die Stadtgemeinde Groß-Siegharts behält sich das Recht vor, eine Reservierung der Karte abzulehnen bzw. eine bereits erfolgte Reservierung der Karte bis 3 Tage vor den Nutzungstag ohne Angaben von Gründen bzw. Ersatz von Schadensansprüchen ersatzlos zu stornieren.

6.       Allgemein

Für etwaige Fragen, Unklarheiten bzw. Problemstellungen bei der Benutzung der Streckenkarten steht das Gemeindeamt Groß-Siegharts, Tel. 02847/2371 während der angegebenen Amtszeiten zur Verfügung. 

Bei der Abholung der Tickets erklären Sie mit Ihrer Unterschrift das „Schnupperticket“ auszuleihen, die Nutzungsbedingungen gelesen zu haben und damit einverstanden zu sein. Ihre Daten werden nur für den reibungslosen Ablauf der Schnupperticket-Ausleihe aufbewahrt und verwendet.

Außerdem geben Sie die Zustimmung zur Weitergabe Ihrer Daten an Dritte zum Zwecke der einfachen Koordinierung der Entlehnung zwischen aktuellen und nachfolgenden NutzerInnen

18.08.2022