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Die Anzeige einer Geburt erfolgt bei Hausgeburten im Regelfall durch die Hebamme oder die Eltern und muß spätestens 1 Woche nach der Geburt beim Standesamt einlangen. Die Anzeige der Geburt ist die Grundlage für die Ausstellung der Geburtsurkunde und Geburtsbestätigung.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt vorzulegen:Die Anzeige einer Geburt erfolgt im Regelfall durch das A.ö. Krankenhaus Waidhofen an der Thaya (bei Hausgeburten durch die Hebamme oder die Eltern) und muß spätestens 1 Woche nach der Geburt beim Standesamt einlangen. - Geburtsurkunde beider Elternteile,
- Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
- Heiratsurkunde der Eltern
- Meldenachweise beider Elternteile
- allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden
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Zuständig
Kontaktdaten von Manuela Schober
Name | Manuela Schober |
Adresse | Schloßplatz 1 3812 Groß-Siegharts |
Telefon | +43 2847 2371 15 |
Faxnummer | +43 2847 2371 28 |
E-Mail (offiziell) | schober@gde.siegharts.at |
Büro | Zimmer 9 |